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Hier erfahren Sie, wer einen Bildungsgutschein erhalten kann und wie Sie diesen für Ihre Weiterbildung  bzw. Umschulung einsetzen können.

Informationen zum Bildungsgutschein

Grundsätzliches:

Seit Januar 2003 können die persönlichen Ansprechpartner der Arbeitsagenturen bzw. ARGEn Bildungsgutscheine für Qualifizierungen und Umschulungen aushändigen. Der Bildungsgutschein nennt u. a. das Bildungsziel, den Zeitraum der Förderung, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss. Dies alles besprechen die Mitarbeiter/innen der Agentur für Arbeit/ARGEn mit Ihnen persönlich. Nun können Sie den Bildungsgutschein bei uns einlösen. Sie brauchen dazu einfach nur Kontakt zu uns aufnehmen! Wir beraten Sie ausführlich und individuell!

Voraussetzungen:

1. Ihre Qualifizierung muss notwendig sein. Dies wird in der Agentur für Arbeit bzw. ARGE festgestellt.

2. Der Arbeitsmarkt muss Ihre Qualifizierung notwendig erscheinen lassen. Das heißt, der persönliche Ansprechpartner muss abwägen, ob z. B. die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.

3. Weitere Voraussetzung ist, dass die Vorbeschäftigungszeit erfüllt ist (12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der Maßnahme). Die Vorbeschäftigungszeit ist auch dann erfüllt, wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II besitzen und Leistungen beantragt haben. Für Berufsrückkehrer/-innen gelten andere Voraussetzungen. Diese können Sie in der Agentur für Arbeit/ARGE individuell klären. Bildungsinteressenten, die die Vorbeschäftigungszeit nicht erfüllen, können ggf. nur die Weiterbildungskosten und Fahrtkosten erhalten.

4. Sie müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit/ARGE erfolgt sein. Die Maßnahme und der Träger müssen für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

5. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden. Informationen über zugelassene Träger und Maßnahmen erteilt Ihnen Ihre Agentur für Arbeit bzw. ARGE.

Einlösen des Bildungsgutscheins:

Sie können den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist bei einem zugelassenen Träger Ihrer Wahl einlösen. Die Qualifizierung muss innerhalb des Gültigkeitszeitraumes beginnen! Falls dies nicht der Fall sein sollte, besteht im Einzelfall die Möglichkeit, einen neuen „passenden“ Gutschein von dem Kostenträger zu erhalten. Der von Ihnen ausgewählte Bildungsträger (z. B. BRL) bestätigt auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in den Lehrgang und legt den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme in der Agentur für Arbeit/ARGE vor.

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an, oder besuchen Sie uns! Wir helfen Ihnen gern!

Bildungszentrum Ruhr-Lippe   /   Reinoldistr. 17 - 19   /   44135 Dortmund   /   Tel. 0231 528456

Bildungszentrum Ruhr-Lippe

Bildungszentrum Ruhr-Lippe GmbH BRL, Schule in Dortmund für Weiterbildung und Umschulung z.B. Steuerfachangestellter, Rechnungswesen, ECDL
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